Unter Dyskalkulie, Rechenschwäche oder Rechenstörung wird eine Teilleistungsstörung auf dem Hintergrund einer normalen oder sehr guten Begabung verstanden, die sich vor allem im Bereich des rechnerischen Denkens und Handelns auswirkt.
Betroffen sind vor allem die Grundrechenarten Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division. Während die Rechenfertigkeiten beeinträchtigt sind, können in den übrigen Fächern gute bis sehr gute Leistungen erbracht werden. Das Wesentliche der Dyskalkulie liegt in der Abweichung von den übrigen Schulleistungen. Die Rechenschwierigkeiten sind bei jedem Kind oder Jugendlichen ganz unterschiedlich ausgeprägt.
Die Erscheinungsformen der Dyskalkulie können in zwei Ursachengruppen eingeteilt werden:
Die hirnorganisch bedingte Dyskalkulie
Diese Form hat neuropsychologische Ursachen, das bedeutet bestimmte Hirnareale arbeiten nicht oder unzureichend. In Verbindung damit treten meist Beeinträchtigungen in folgenden Gebieten auf:
Die erworbene Dyskalkulie kann dagegen folgende Ursachen haben
Eingeschränkte Merkfähigkeit für Informationen mit zeitlichem Ablauf (die so genannte Serialschwäche) kann zu Rechenproblemen führen. Diese Kinder sind nicht in der Lage zusammenhängende Sätze, beliebige Zahlenreihen, sinnfreie Reime oder Tonfolgen und Rhythmen in der richtigen Reihenfolge wiederzugeben.
Längere Krankheit des Kindes und häufiger Wechsel der Lehrkraft, vor allem im Erstunterricht und massive häusliche Schwierigkeiten können zu gravierenden Rechenproblemen führen. Auch durch seelische Probleme können Rechenstörungen oder Rechenschwächen entstehen. Dauernde Misserfolge, ohne dass die Kinder wissen, woher die Schwierigkeiten kommen oder große Ängste eines Kindes können das Erlernen des Rechens blockieren.
Kinder möchten normalerweise gute Leistungen bringen. Durch Selbstzweifel und Ängste des Kindes, Unverständnis und Unkenntnis der Umwelt kann ein Kreislauf aus Angst und Versagen mit psychosomatischen Symptomen wie Kopf- Bauchschmerzen, Einnässen, Einkoten, Schulangst, Schulverweigerung…und/oder Problemen im Umgang mit anderen wie sozialer Rückzug, Kontaktschwierigkeiten, „Klassenclown“ spielen oder aggressivem Verhalten entstehen.
Mit Diagnose und Gutachten von zugelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, vom SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) und der Stellungnahme des zuständigen Lehrers, bzw. der Lehrerin können die Eltern versuchen, die Übernahme der Kosten für eine Rechenschwächetherapie über § 35 a, SGB, drohende seelische Behinderung, beim zuständigen Jugendamt zu beantragen, wenn Kinder aufgrund der Rechenschwäche oder Rechenstörung psychische Probleme haben.
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