Dyskalkulie (Rechenschwäche)
Was ist eigentlich Dyskalkulie?
Unter Dyskalkulie, Rechenschwäche oder Rechenstörung wird eine Teilleistungsstörung auf dem Hintergrund einer normalen oder sehr guten Begabung verstanden, die sich vor allem im Bereich des rechnerischen Denkens und Handelns auswirkt.
Betroffen sind vor allem die Grundrechenarten Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division. Während die Rechenfertigkeiten beeinträchtigt sind, können in den übrigen Fächern gute bis sehr gute Leistungen erbracht werden. Das Wesentliche der Dyskalkulie liegt in der Abweichung von den übrigen Schulleistungen. Die Rechenschwierigkeiten sind bei jedem Kind oder Jugendlichen ganz unterschiedlich ausgeprägt.
Haupterkennnungsmerkmale der Dyskalkulie
Auffälligkeiten im Vorschulalter
- Bereits im Vorschulalter fallen Schwierigkeiten auf, Mengen einzuschätzen, aufwärts-, abwärts- weiter zu zählen, zu sortieren
- Gegenstände können nicht richtig gezählt oder Mengen- und Zahlbilder nicht zugeordnet werden
- Erstes anschauliches Rechnen mit Gegenständen fällt schwer
- Es entsteht kein Interesse für Zahlen
- Kleine Mengen können nicht auf einen Blick erfasst werden, z. B. Würfelpunkte
- Probleme mit Stellenwert und Zahlaufbau
- Plus- und Minusaufgaben im Zahlenraum bis 20 können nur zählend oder mit Anschauungsmaterial gelöst werden
- Beim Zehnerübergang und auch sonst gelingt die Zahlzerlegung nicht
- Das Einmaleins lernen gelingt nicht oder ist sehr schwer
- Zahlbeziehungen, die heute gewusst werden sind morgen vergessen
- Immer gleiche, aber falsche Strategien
- Umständliche Rechenwege
- Seitenverkehrtes Schreiben der Zahlen, Verdrehen zweistelliger Zahlen
- Kein Verhältnis zu Geld, Uhrzeit, Maßeinheiten und Längenmaßen
- Probleme bei Textaufgaben
- Rechenvorteile können nicht genutzt werden
- Kein Konzept bzw. Vorgehensweise kann nicht erklärt werden
Was können Hintergründe der Dyskalkulie sein?
Die Erscheinungsformen der Dyskalkulie können in zwei Ursachengruppen eingeteilt werden:
- Erblich oder hirnorganisch bedingte Dyskalkulie
- Durch äußere Einflüsse erworbene Dyskalkulie
Die hirnorganisch bedingte Dyskalkulie
Diese Form hat neuropsychologische Ursachen, das bedeutet bestimmte Hirnareale arbeiten nicht oder unzureichend. In Verbindung damit treten meist Beeinträchtigungen in folgenden Gebieten auf:
- Feinmotorische Koordinationsstörungen (Probleme beim Malen, Zeichnen, Schreiben)
- Störungen in der Wahrnehmung über das Sehen
- Probleme in der Wahrnehmungsverarbeitung über das Hören
- Das Zusammenspiel der unterschiedlichen Wahrnehmungswege: Hören, Sehen, Körperbewegung (Fein- und Grobmotorik) und Körperwahrnehmung klappt nicht
Die erworbene Dyskalkulie kann dagegen folgende Ursachen haben
Eingeschränkte Merkfähigkeit für Informationen mit zeitlichem Ablauf (die so genannte Serialschwäche) kann zu Rechenproblemen führen. Diese Kinder sind nicht in der Lage zusammenhängende Sätze, beliebige Zahlenreihen, sinnfreie Reime oder Tonfolgen und Rhythmen in der richtigen Reihenfolge wiederzugeben.
Längere Krankheit des Kindes und häufiger Wechsel der Lehrkraft, vor allem im Erstunterricht und massive häusliche Schwierigkeiten können zu gravierenden Rechenproblemen führen. Auch durch seelische Probleme können Rechenstörungen oder Rechenschwächen entstehen. Dauernde Misserfolge, ohne dass die Kinder wissen, woher die Schwierigkeiten kommen oder große Ängste eines Kindes können das Erlernen des Rechens blockieren.
Kinder möchten normalerweise gute Leistungen bringen. Durch Selbstzweifel und Ängste des Kindes, Unverständnis und Unkenntnis der Umwelt kann ein Kreislauf aus Angst und Versagen mit psychosomatischen Symptomen wie Kopf- Bauchschmerzen, Einnässen, Einkoten, Schulangst, Schulverweigerung…und/oder Problemen im Umgang mit anderen wie sozialer Rückzug, Kontaktschwierigkeiten, „Klassenclown“ spielen oder aggressivem Verhalten entstehen.
Mit Diagnose und Gutachten von zugelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, vom SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) und der Stellungnahme des zuständigen Lehrers, bzw. der Lehrerin können die Eltern versuchen, die Übernahme der Kosten für eine Rechenschwächetherapie über § 35 a, SGB, drohende seelische Behinderung, beim zuständigen Jugendamt zu beantragen, wenn Kinder aufgrund der Rechenschwäche oder Rechenstörung psychische Probleme haben.
Weitere Informationen bekommen können Sie einholen unter: