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Notenschutz und Nachteils­ausgleich

Schreibtisch im Comicstil

Die Möglichkeit von "Notenschutz" und "Nachteilsausgleich" in der Schule sollen  Ihnen und Ihrem Kind durch die oft erst mal schwierige Zeit im Zusammenhang mit der Legasthenie oder Dyskalkulie helfen.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 22.01.2023, auf Gund der Klage bayerischer Schüler über die Zeugnisbemerkung des Notenschutzes (Nichtbewertung der Rechtschreibung) im Abiturzeugnis, sind die Kultusministerien aller Bundesländer aufgerufen, die Bestimmungen zu überprüfen und anzupassen.

Wichtige Aussagen des Urteils:

Legasthenie wird als Behinderung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes gesehen (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden).

Es besteht die Pflicht zu Inklusion (Notenschutz und Nachteilsausgleich) und damit das Recht des Kindes bzw. Jugendlichen.

Übergangsregelung für Bayern: Notenschutz darf bis zur Neuregelung nicht im Zeugnis vermerkt sein.

Grundsätzlich sollen Prüfungserleichterungen bei Behinderungen im Zeugnis vermerkt werden.

Für Bayern und Baden-Württemberg  hier die wichtigsten derzeitigen Bestimmungen:

Gewährung von Notenschutz / Nachteils­ausgleich in der Schule

Zertifikat mit rotem Band

Schulen in Bayern

Die Rechtsgrundlagen in Bezug auf Lese-Rechtschreib-Störung in Bayern sind geregelt  im  Bayerischen Gesetz über das Erziehung- und Unterrichtswesen (BayEUG, Art. 52, Abs. 5) und in der BayerischenSchulordnung vom 01.07.2016 (BaySchO, Teil 4, Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz, § 31 - 36).

Nachteilsaugleich und/oder Notenschutz müssen von den Eltern bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.

Die Eltern können ein Gutachten von einem Kinder- und Jugendpsychiater erstellen lassen. Es ist aber auch möglich, dass sie sich direkt an eine Schulpsychologin oder einen Schulpsychologen wenden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme für die Schule ausgestellt werden. Die Schulleitung entscheidet über Gewährung, Art und Umfang von Notenschutz und Nachteilsausgleich, die Empfehlungen des Schulpsychologen, der Schulpsychologin können - müssen aber nicht - einbezogen werden.

Maßnahmen bei einer Legasthenie sind:

  • Unterstützung durch die Lehrkraft nach der BaySchO § 32 pädagogische Unterstützung, individuelle Förderung innerhalb des Unterrichts, technische Hilfen ... .
  • Nachteilsausgleich nach der BaySchO § 33 wie z. B. Zeitverlängerung, Hilfe zu strukturieren, Vorlesen von Arbeitstexten und Arbeitsaufträgen.
    Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.
  • Notenschutz nach der BaySchO § 34 bei Legasthenie: Rechtschreibleistungen werden nicht bewertet, in Fremdsprachen werden gewusste Wörter, auch bei falscher Schreibweise, als richtig gewertet, mündliche Leistungen können stärker gewertet werden als schriftliche Leistungen (gilt nicht für Abschlussprüfungen).
    Bei Lesestörung wird in Deutsch und den Fremdsprachen gegebenenfalls das Vorlesen nicht benotet. Wenn eine kombinierte Störung - Lesen und Schreiben - vorhanden ist, können beide Maßnahmen zusammen genommen werden. Notenschutz wird vermerkt im Zeugnis.

Die Regelungen gelten für allgemeinbildende und berufliche Schulen in Bayern.

Zertifikat mit blauem Band

Schulen in Baden-Württemberg

Die Verwaltungsvorschrift von Baden-Württemberg vom 22.08.2008 enthält Regelungen über die Leistungsfestsetzung und Leistungsbeurteilung. Es gibt keine eigene Verwaltungsvorschrift für Lese-Rechtschreib- und Rechenschwierigkeiten. Die Regelungen dazu sind enthalten in der Verwaltungsvorschrift für "Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf".

Schulische Förderung und Leistungsfeststellungen werden vom Vorliegen von Leistungsdefiziten abhängig gemacht. Wenn die Leistungen im Lesen und Schreiben über ein halbes Jahr schlechter als ausreichend sind, kann der Klassenlehrer, die Klassenlehrerin eine Überprüfung und Förderung einleiten. Beratungslehrer und Schulpsychologen können hinzugezogen werden. Die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters entscheidet über die Förderwürdigkeit, Notenschutz und Nachteilsausgleich. Dies gilt für die Klassenstufen 1 - 6. Ab Klasse 7 muss eine medizinisch diagnostizierte Lese-Rechtschreibstörung vorliegen.

Im Fach Deutsch kann bei festgestellter Lese-Rechtschreibstörung der Anteil des Lesens und Rechtschreibens im Vergleich zu den anderen Lernbereichen zurückhaltend gewertet werden (Pflichtregelung). In den anderen Fächern dürfen Rechtschreibleistungen nicht in die Beurteilung der Leistung einfließen (Pflichtregelung). Dies wird im Zeugnis festgehalten. 

Bei einer schriftlichen Arbeit zur Bewertung der Rechtschreibleistung kann im Einzelfall eine andere Aufgabe gestellt oder Zeitzuschlag gewährt werden. Die Entscheidung der Klassen- bzw. Jahrgangskonferenz über die Gewährung von Nachtteilsausgleichen ist bindend für die Fachlehrer.

Die Eltern können jederzeit ein unabhängiges Gutachten von einem anerkannten Kinder- und Jugendpsychiater erstellen lassen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die schulische Förderung nicht ausreicht, die Kinder psychische Probleme in Folge der Lese-Rechtschreibschwierigkeiten haben und die Eltern eine außerschulische Förderung über das Jugendamt in die Wege leiten möchten.

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Unser Therapieangebot bei ADS

Zu einem ganzheitlichen Therapieangebot für Kinder und Jugendliche mit vermuteter ADS gehören eine Vertiefung der Diagnostik, ein Beratungsgespräch mit Eltern (oder Großeltern bzw. Erziehungsberechtigten) und die eigentliche Therapie.

Kopf mit fehlenden Puzzelteilen

Diagnostik

Die Diagnose einer ADHS ist ein komplexer Prozess, der entsprechend Fachkenntnis erfordert. Zuständig sind Kinder- und Jugendpsychiater oder erfahrene Kinderärzte, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben.

Eine Onlineberatung am Computer

Beratungsgespräch

Wichtig ist es, Bezugspersonen wie Eltern, Lehrer und Erzieher über die feststehende Diagnose zu informieren und mit ihnen konkrete Handlungsstrategien für den täglichen Umgang mit dem Kind zu erarbeiten. Hierzu führen wir ein umfangreiches Gespräch mit den betroffenen Personen, um Hilfen und Therapiemöglichkeiten aufzuzeigen.

Junge winkt in eine Webcam

Zielsetzung unserer Therapie

Da AD(H)S-Kinder aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten sehr oft Frustrationserlebnissen ausgesetzt sind, ist es uns sehr wichtig, das Selbstwertgefühl der Betroffenen zu stärken und damit die emotionale Befindlichkeit zu verbessern. Zeitgleich soll die Fähigkeit sich zu konzentrieren, zu strukturieren und selbst zu steuern erlernt werden.

Therapieinhalte

Für betroffene Kinder sind verhaltenstherapeutische Maßnahmen unerlässlich. Diese haben folgende Verbesserungen zum Ziel:

Verbesserung der Aufmerksamkeitsfunktionen und der Wahrnehmungsverarbeitung

Durch das Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungstraining wird in erster Linie die selektive Aufmerksamkeit verbessert. Damit wird eine gezielte Wahrnehmungsverarbeitung sowohl für auditive als auch visuelle Prozesse überhaupt möglich.

Verbesserung der Impulskontrolle und systematischen Handlungsplanung

Die Verbesserung der Impulssteuerung setzt zum Ziel, dass erst nachgedacht und dann gehandelt wird. Kinder lernen eine systematische Handlungsplanung vorzunehmen.

Verbesserung der sozialen Kompetenz und Erlernen von Kommunikationsregeln

Kindern mit einer Aufmerksamkeitsstörung fällt es sehr schwer, zuzuhören und nonverbale Signale deuten zu können. Damit fehlt eine wichtige Grundvoraussetzung für eine Verständigung mit anderen. Das Erlernen von Kommunikationsregeln und das Trainieren von sozialer Kompetenz ermöglicht es ihnen sich besser mit anderen zu verstehen.

Stärkung des Selbstbewusstseins

Positive Erfahrungen sollen dazu dienen, das Selbstbewusstsein der Kinder zu stärken. In der Therapie wird viel Wert darauf gelegt, dass Kinder bewusst ihre Stärken entdecken und sie in ihrer gesamten Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden.

Alltagstransfer und spielerische Automatisierung

Wichtig ist es, Therapieeffekte in den Alltag zu übernehmen. Dies kann dadurch geschehen, dass Eltern mit ihren Kindern Therapiemethoden zuhause ebenfalls umsetzen.

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Unser Therapieangebot bei Dyskalkulie

Zu einem ganzheitlichen Therapieangebot für Kinder und Jugendliche mit vermuteter Dyskalkulie gehören eine Vertiefung der Diagnostik, ein Beratungsgespräch mit Eltern (oder Großeltern bzw. Erziehungsberechtigten) und die eigentliche Therapie.

1+1=3 auf einer Kreidetafel

Die genaue Diagnose bzw. deren Vertiefung

Wenn kein Gutachten vorliegt, können wir auch in der Praxis die diagnostische Abklärung machen. Wir verwenden dazu die üblichen, anerkannten Testverfahren.

Gespräch über Webcam

Informations­gespräch mit Ihnen

Bevor die Therapie beginnt, bieten wir ein kostenfreies, unverbindliches Gespräch für die Eltern oder für Eltern und Kind an. In diesem Gespräch geht es um die Situation des Kindes und der Familie sowie die Inhalte der Therapie.

Erwachsener zeigt Mädchen einen Rechenschieber.

Ziele der Therapie

Uns ist zunächst die psychische Stärkung des Kindes oder Jugendlichen wichtig. Der Zugang zum Rechnen wird über das Lernen mit verschiedenen Sinnen geschaffen.

Inhalte einer Dyskalkulie-Therapie

Die Dyskalkulietherapie basiert auf dem ganzheitlichen Konzept der “Integrativen Lerntherapie”. Die Therapie setzt beim jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen an und beinhaltet:

  • Arbeiten auf der Handlungsebene: Rechnen mit konkretem anschaulichem Material

  • Visuelle Ebene: bildliche und zeichenmäßige Darstellung von Ziffern und Rechensymbolen

  • Abstraktionsebene (Anwendung)

Die Therapie umfasst in Einzelnen, je nach Erfordernis des Kindes

  • Trainieren von Zahlen- und Mengenvorstellung

  • Einüben des 10er-Übergangs mit Zahlzerlegung

  • Verdoppeln und Halbieren von Mengen
    und Zahlen

  • Erarbeiten des Zahlenraumes bis 20, 50,
    100 , 1000

  • Vermitteln von Zeitvorstellung (Uhrzeit, Kalender, Wochen- und Monatstage)

  • Erarbeiten von Längenmaßen
    (mm, cm, dm, km)

  • Erfassen und Rechnen mit Gewichten
    (Pfund, Kilogramm...)

  • Strategien im Umgang mit Textaufgaben

  • Kopfrechentraining

  • Geometrie

  • Bruchrechnen

Übungen zur Stärkung von Wahrnehmung und Konzentration

  • Körperwahrnehmung

  • Rhythmisieren von Bewegungsfolgen

  • Wahrnehmungs- und Konzentrationsübungen

  • Rechenspiele

  • Einsatz von Medien (spezielle Matheprogramme für den Computer)

Prinzipien in der Therapie

  • Lautes Rechnen

  • Von der Handlungsebene über die bildliche Vorstellung, das Einbeziehen von Wahrnehmung und Körpermotorik zur Abstraktionsebene

Elterngespräche und die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften ergänzen die therapeutische Arbeit.

Ein Nachteilsausgleich, das bedeutet die Berücksichtigung der Rechenstörung oder Rechenschwäche, wird in Bayern in Ausnahmefällen gewährt. Es liegt im pädagogischen Ermessen der Fach- und Klassenlehrer/innen und des Rektors bzw. der Rektorin die Dyskalkulie zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage in Bayern ist die Volksschulordnung.

In Württemberg sind in der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ von 2008 Förderung und Nachteilsausgleich in der Schule aufgenommen worden.

Folgenden behördliche Informationen können weiterhelfen:

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